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Auf der sicheren Seite – Steuerstrafrecht. |
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Wer ein Steuerstrafverfahren zu erwarten hat, braucht mehr als einen guten Steuerberater. Hier ist Spezialwissen gefragt, das weit über das Leistungsspektrum herkömmlicher Steuerberatung hinaus geht. Im Steuerstrafverfahren arbeitet die Finanzbehörde bei der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen meist auf der Basis von Schätzungen, Annahmen und Hochrechnungen. Diesen groben Ermittlungsergebnissen ist nur durch eine detailgenaue Überarbeitung der Feststellung durch entlastende Beweise zur Verminderung des steuerlichen Ergebnisses beizukommen. Durch die genaue Kenntnis beider Arbeitsbereiche – Steuerberatung und Finanzverwaltung – gelingt es Gerhard Wüst hier mit Erfolg anzusetzen und die Vorstellungen der Finanzverwaltung auf das notwenige Mindestmaß zu reduzieren. Die enge Zusammenarbeit mit dem erfahrenen und renommierten Strafverteidiger Peter Guttmann (p.guttmann@GJR-muc.de) war bisher in jedem einzelnen Fall erfolgreich, da sowohl von der steuertechnischen Seite her, als auch von Seiten der Prozesstaktik bereits im Vorfeld entscheidende Vorteile herausgearbeitet werden konnten. Noch dazu erfordert die Dauer solcher Verfahren – die sich erfahrungsgemäß über mehrere Jahre erstrecken können – eine Kontinuität in der Personenbesetzung, die nur durch den persönlichen Einsatz zweier optimal aufeinander abgestimmter Berufsträger gewährleistet ist. Die Ergebnisse, die durch diese Zusammenarbeit erzielt wurden, brachten unseren Mandanten ganz erhebliche wirtschaftliche Vorteile. Gleichzeitig wurde die strafrechtliche Seite durch massive Minderung im Besteuerungsverfahren ebenfalls deutlich positiv beeinflusst.
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